Gesetzlicher Hintergrund

Die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (Nr. 1169/2011) (PDF, 178 KB) müssen ab 13. Dezember 2014 umgesetzt werden. Demnach muss auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden. In Österreich gilt ab 13. Dezember 2014 die Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014 (PDF, 139 KB). In diesem Zusammenhang wurden vom Bundesministerium für Gesundheit Leitlinien bzw. eine Empfehlung zur Allergeninformation und der Personalschulung ausgearbeitet.

Allgemeine Informationen zu Allergenen bzw. Nahrungsmittelunverträglichkeit und welche Auswirkungen haben diese?

Allergene sind beispielsweise glutenhaltiges Getreide, was z.B. ein Inhaltsstoff von Bier ist, glutenhaltige Getreideerzeugnisse, Nüsse und Nusserzeugnisse und viele mehr. Eine genaue Aufstellung über die Allergenen Lebensmittel finden Sie im Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (EG) 1169/2011 (PDF, 1,2 MB).

Leitlinie zur Allergeninformation (PDF, 126 KB)
Tabelle der WKO – Allergieauslöser und Vorkommen (PDF, 136 KB)

Informationsweitergabe durch Lebensmittelunternehmer

Lebensmittelunternehmer (beispielsweise Gaststätten, Würstelbuden, Konditoreien, Eisdielen, Lebensmitteleinzelhändler z. B. in der Feinkost, Frühstückspensionen, aber auch Gemeinschaftsversorgungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Betriebsküchen) sind verpflichtet, Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, an Endverbraucher weiterzugeben. Sogar bei Festveranstaltungen müssen offene Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sein.

Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation (PDF, 130 KB)
Leitlinie für die Personalschulung (PDF, 117 KB)

Wie ist die Allergeninformation an den Gast und Endverbraucher weiterzugeben?

Die Informationen müssen auf aktuellem Stand gehalten werden. Wenn z.B. verwendete Zutaten geändert werden, ist die Allergeninformation zu aktualisieren. Alle Informationen über die enthaltenen Allergene müssen im Betrieb jederzeit vorhanden sein. Der Endverbraucher muss diese unaufgefordert zur Verfügung haben. Informiert werden kann zum Beispiel durch einen Spezialisten (mündlich) oder schriftlich in der Speise- oder Getränkekarte. Weitere Möglichkeiten sind in der Verordnung angeführt.

Informationen zu Fohrenburger Bieren, Diezano Limonaden und Handelswaren

Alle Fohrenburger Bierspezialitäten weisen auf den Etiketten direkt auf die Allergene hin, und zwar werden diese in fetter Schreibweise ausgezeichnet. Hauptsächlich betrifft dies glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse. In der beil. Aufstellung finden Sie alle Produkte der Brauerei Fohrenburg: Artikelliste (PDF, 237 KB)

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