Übersicht:

  1. Neuregelung zur Abholung von Speisen
  2. Der Corona-Hilfs-Fonds: Garantien 
  3. Der Corona-Hilfs-Fonds: Zuschüsse 
  4. Der Härtefall-Fonds
  5. News zur Kurzarbeit: Wie lege ich mein eAMS Konto an?

Wir bitten Sie um die unbedingte Beachtung der kursiv geschriebenen Hinweise!

 

1. Abholung von Speisen

Dürfen meine Gäste ihre Bestellungen vor Ort abholen?
Ja, unter Einhaltung folgender Kriterien:

  • Die Vorbestellung muss immer im Vorfeld erfolgt sein (online oder telefonisch).
  • Es darf nicht vor Ort konsumiert werden.
  • Der Mindestabstand von 1 m muss eingehalten werden.

Haben Sie weitere Fragen dazu?
Wir empfehlen Ihnen daher folgenden Link der Wirtschaftskammer.

 

2. Der Corona Hilfs-Fonds: Garantien

1. Wie lange benötigt der Antrag?
Ziel ist es diesen binnen 7 Werktagen abzuwickeln, sodass die ersten Auszahlungen ab 15.04.2020 beabsichtigt sind.

2. Wer hat Anspruch auf den mit 15-Mrd-Euro dotierten Hilfsfonds?
Alle Unternehmen, die von den Corona-Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen und Versammlungsbeschränkungen betroffen sind Liquiditätsprobleme haben

3. Wer wickelt die Hilfe ab?
Erste Anlaufstelle für die Anträge ist die Hausbank! Die Abwicklung erfolgt über die COFAG, eine aus AWS, ÖHT und OeKB neu eingerichtete Gesellschaft.

4. Staatliche Garantien steigen auf 90 %

  • Betriebsmittelkredite werden nun mit 90 % garantiert (bisher waren es 80 %)
  • Eine weitere Aufstockung auf 100 % ist durch Finanzminister Blümel angedacht, jedoch noch nicht beschlossen
  • Obergrenze: 3 Monatsumsätze oder max. 120 Mio. EUR
  • Laufzeit: 5 Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre

5. Was wird mich das kosten?

  • Zinssatzobergrenze: 1 % nominell
  • Garantieentgelt zwischen 0,25 und 2 %

6. Wie funktioniert der Antrag?
Dieser wird gemeinsam mit der Hausbank ausgefüllt und dann weitergeleitet:

  • ÖHT für Tourismusbetriebe
  • AWS für Klein- und Mittelbetriebe wie z.B. Handel

7. Was ist die neue Möglichkeit einer 100-%-Haftung?
Ab sofort kann diese neue Variante beantragt werden. Die Höhe liegt bei max. 3 Monatsumsätzen oder max. 500 TEUR. Der Vorteil ist unter anderem, dass die ersten beiden Jahre für den Unternehmer zinsenlos sind. Der Kredit läuft auf max. 5 Jahre.

8. Wie komme ich zu einem Kredit mit einer 100-%-Haftung?
Dreh- und Angelpunkt ist das Gespräch bei der Hausbank!
100-%-Haftungen bekommen grundsätzlich alle Gastronomie-Betriebe, die nicht als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gelten. Was heißt das?

Ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" hat bereits vor der Corona-Krise z.B. per 31.12.2019 mehr als die Hälfte der Eigenmittel aufgebraucht. Sprich für einen Kredit müssen mehr als die Hälfte des ausgewiesenen Eigenkapitals noch vorhanden sein. Bei Unternehmen mit Insolvenzverfahren oder in Umstrukturierung gibt es keine Möglichkeiten einer 100-%-Haftung!

9. Gibt es Ausnahmen dazu?
Ja und diese sind für die Gastronomie sehr wichtig:

  1. Einzelunternehmer und Einnahmen-/Ausgabenrechner fallen nicht unter diese Bestimmung.
  2. Wenn das Unternehmen jünger als 3 Jahre ist

10. Ich bin Einzelunternehmer. Auf was kommt es im Antrag an?
Die Hausbank muss die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens darlegen. Daher ist es wichtig alle Informationen bereits zu halten, die das belegen! z.B. u.a. Zahlungsfluss bei der Brau Union oder Umgang mit Privatentnahmen usw. Ein weiterer Vorteil ist es, dass diese Darlegung auch unabhängig vom Bilanzstichtag gemacht werden kann. z.B. aktueller Stand der Eigenmittel

11. Meine Hausbank hat mich als "Unternehmen in Schwierigkeiten" tituliert. Was kann ich machen?
Alle Unternehmen haben zusätzlich die bestehende Möglichkeit eine 80-%-Haftung über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) in Anspruch zu nehmen. Die Eigenmittel werden dazu nicht mehr geprüft! Die Entscheidung wird mit der Schuldentilgungsdauer getroffen. Diese muss unter 15 Jahren liegen! Bei knappen Ergebnissen kann immer versucht werden, dass die Hausbank das Gespräch mit der ÖHT führt. Im Regelfall wird sich die ÖHT auf die Empfehlung der Hausbank verlassen.

Diese Förderstellen bekommen von der COFAG die Kreditgarantien in Höhe von 90 %. Die Bonität dieser Garantie ist 1:1 mit jener der Republik gleichzusetzen.

 

3. Der Corona-Hilfs-Fonds: Zuschüsse

1. Wie dringend muss ich mich registrieren?
Die Registrierung ist nicht dringend, da die Auszahlung erst nach Ende des Wirtschaftsjahres 2020 erfolgen wird. Daher ist die Förderung nur der 2. Schritt zu einem Überbrückungskredit.

2. Woher weiß ich, ob ich die Förderungen bekomme?
Leider ist uns der Gesetzgeber Details dazu schuldig geblieben. Die Arbeitsplatzsicherung wird ein Kriterium sein. Wichtig wird es sein, ob Unternehmen mit Kündigung und Wiedereinstellungsgarantie ebenfalls anspruchsberechtigt sein werden.

3. Was ist für die Förderhöhe jetzt schon wichtig?
Grundsätzlich werden die Fixkosten des Unternehmens ersetzt. Dabei empfehlen wir auf folgende Themen zu achten:

Miete/Pacht: Dokumentation des Schriftverkehrs. z.B. Miet- oder Pachtminderung. Da der Bemessungszeitraum zwischen 16. März und 16. Juni liegt, gilt es zu vermeiden, dass Zahlungen auf den Zeitraum nach dem 16. Juni verschoben werden. Diese sind aus heutiger Sicht nicht förderungswürdig!

Verdorbene Ware: Getränke & Speisen: Wir empfehlen dringend eine Fotodokumentation anzulegen bevor etwas entsorgt wird. Bei Schankanlagen sind auch die angeschlagenen Fässer/Container zu dokumentieren. Ebenso empfehlen wir eine Liste aller Speisen & Getränke mit MHD Angabe anzulegen.
BUÖ-intern ist hier auf den Prozess „Rückholung angeschlagener Ware" zu verweisen. Infos folgen!

Auf den Gesamtrückgang zwischen 16. März und 16 Juni achten! Die Förderhöhe hängt nämlich von der Höhe des Umsatzverlustes dieses Zeitraums ab:

  • 40 – 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
  • 60 – 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
  • 80 – 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung

Wenn der Umsatz durch Abholung und Zustellung z.B. 20 % des Vorjahres ausmacht und von 15. Mai bis 16. Juni 50 % ausmacht, haben diese letzte vier Wochen einen großen Einfluss auf die Förderhöhe. In Diesem Fall kommt man in drei Monaten auf einen Gesamtrückgang von 70 % und erhält in die mittleren Förderklasse "nur" 50 % Ersatzleistung (statt 75 %).

ACHTUNG: Der Förderzeitraum erstreckt sich aktuell bis 16. Juni. Jedoch kann der Gesetzgeber diesen jederzeit verlängern! Das bringt zwar am Papier eine längere Förderung, jedoch bei einer Teilöffnung auch eine geringere Ersatzleistung mit sich, da sich dadurch der Durchrechnungszeitraum ebenfalls verlängern wird. Der Zeitraum wird durch das Ministerium online zur Verfügung gestellt: "Wie werden die Fixkosten berechnet"

 

4. Der Härtefallfonds

1. Welche Gastronomiebetriebe können Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragen?

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern
  • Neue Selbstständige
  • Freie Dienstnehmer

2. Um welche Leistung geht es ganz konkret?

  • Maximaler Zeitraum: 3 Monate
  • Auszahlung innerhalb weniger Tage
  • Keine Verdienstgrenzen (weder Ober- noch Untergrenze)
  • Der Verdienstentgang aus dem ersten, aktuellen Betrachtungszeitraum (das ist 16.03. bis 15.04.2020) wird im Vergleich zum alten Einkommen zu 80 % ersetzt
  • Deckelung mit 2.000 EUR je Monat
  • Leistungen der Phase 1 werden hier abgezogen
  • Diese Leistungen sind steuerfrei

3. Was ist das alte Einkommen?

  • Das Einkommen aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid bzw. dem Durchschnitt der letzten 3 verfügbaren Steuerbescheide.
  • Alternativ kann auch der Durchschnitt der letzten 3 Jahre als altes Einkommen herangezogen werden
  • Saisonbetriebe: Es kann auch mit dem gleichen Monat des Vorjahres verglichen werden

4. Was benötige ich dafür?

  • Nachweis der Selbstständigkeit: SV-Anmeldung
  • Die Einkünfte müssen im letzten Steuerbescheid deklariert sein
  • Nachweis des Umsatzeinbruchs z.B. Registrierkassabelege oder Kontoauszüge

5. Unterlagen vorbereiten:

  • WKÖ Benutzerkonto anlegen
  • Persönliche Steuernummer bereit halten
  • KUR (Kennziffer Unternehmensregister) aus dem Unternehmensservice Portal
  • Dokument für Verifizierung z.B. Lichtbildausweis, Gewerbeschein, Firmenbuchauszug

6. Antrag online einreichen
Binnen 72 h muss die E-mail bestätigt werden und die Verifizierung abgeschlossen sein.
Die Anträge müssen für jedes Monat separat gestellt werden: Anträge können hier gestellt werden.

7. Informationen zu den Phasen

Die Phase 1 lief am 17. April aus.
Die Phase 2 kann ab 20. April beantragt werden!

8. Phase 2 

Unterstützung bis max. 6.000 EUR nicht rückzahlbar

Was ist für mich in Phase 2 wichtig?

  • Einreichung über Wirtschaftskammer
  • Es muss jeweils monatlich eingereicht werden. Das wird aus heutiger Sicht 3x möglich sein.
  • Es wird mit dem jeweils gültigen Steuerbescheid verglichen. Im Regelfall wird das 2018 sein. Daher muss man sich entscheiden, ob es Sinn macht den Steuerbescheid 2019 vorab einzureichen.
  • Wenn im Jahr 2018 Verluste vorhanden waren, wird der Durchschnitt der letzten Jahre angenommen.

ACHTUNG: Es werden auch andere Einkommen berücksichtigt. Mehr in der WKÖ Förderrichtlinie!

Seit 27.03.2020 aufrecht bleibt: Erstmaßnahme Phase 1 des Härtefonds bis max. 1.000 EUR nicht rückzahlbar, werden aber angerechnet

 

5. News zur Kurzarbeit

Wie dokumentiere ich die Mitarbeiter-Stunden der Corona-Kurzarbeit?
Wie dokumentiere ich die Zeiten meiner Mitarbeiter um die Kurzarbeit auch nachweisen zu können?
Dazu benötigen Sie ein sogenanntes eAMS Konto um die Zeiten dort eintragen zu können. Wie das genau geht, erklärt das AMS per YouTube-Video hier!
Die Formulare dazu finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer online

 

6. News zur Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020

Informationsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie ab dem 01.07.2020.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
www.fohrenburger.at/kontakt/gastronomie/

 

Die Brauerei Fohrenburg übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der oben angeführten Informationen.

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