Durch das Reinheitsgebot wurde die Spekulation mit dem Brotgetreide Weizen in ländlichen und bürgerlichen Brauereien verboten, die durften ja nur noch mit Gerste brauen. Gleichzeitig schuf es aber auch ein herrschaftliches Monopol: Das beliebte "Weisse" Bier aus Weizen wurde in der Folge zur wichtigsten Einnahmequelle der bayerischen Herzöge. Erst vergaben sie das "Weißbierregal" an die Familie der Degenberger im bayerischen Wald, als der letzte Degenberger Hans Sigismund am 10. Juni 1602 starb, fiel es aber an die Wittelsbacher zurück.
Als Reinheitsgebot wird seit dem 20. Jahrhundert die Vorstellung bezeichnet, dass Bier nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser enthalten soll. Dabei wird auf einzelne Textpassagen verschiedener – zum Teil jahrhundertealter – gesetzlicher Regelungen Bezug genommen, insbesondere die Bayerische Landesordnung von 1516 sowie das deutsche Biersteuergesetz von 1923.
Am 23. April 1516 auf dem Landständetag zu Ingolstadt von Bayerns Herzog Wilhelm IV. erlassen, bietet das in aller Welt einmalige Reinheitsgebot bis in unsere Tage einen hervorragenden Verbraucherschutz und somit auch eine vorbildliche Lebensmittelsicherheit.
Im Mittelalter war das noch ganz anders. Es wurde noch „teuflisches Zeug" ins Bier gemischt – angeblich um es schmackhafter und haltbarer zu machen. Diesem üblen Treiben der Bierpanscher hat der bayerische Herzog mit dem Erlass des strengen Reinheitsgebotes endgültig ein Ende gesetzt: Seit fast 500 Jahren darf Bier ausschließlich mit Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut werden.